Durch die Integration der Arbeitszeiterfassung in die unternehmenseigene ERP-Software gestalten sich die Abläufe in der Lohnbuchhaltung und Zeitmanagement erheblich effizienter. Die digital erfassten Arbeitszeiten lassen sich somit mit nur einem Klick auswerten und abrechnen.
Insgesamt gilt daher: Die Erfassung der Arbeitszeiten stellt für Sie als Arbeitgeber weniger eine Last dar als vielmehr eine Gelegenheit, die eigenen Prozesse weiter zu optimieren.
Der Einsatz einer ERP- Software vereinfacht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften dabei massiv. Das System unterstützt die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsgesetzes. Mit ERP Zeiterfassung befindet sich der Arbeitgeber somit stets auf rechtlich sicherem Terrain und kann ohne Bedenken agieren. Dies schafft Sicherheit in den betrieblichen Abläufen sowie bei der Organisation des Personaleinsatzes.
Wenn Sie die neue Regelung als Anlass für die Einführung eines ERP-Systems nutzen möchten, stehen unsere ERP-Experten bereit, um Sie bei der Suche und Implementierung eines geeigneten Systems für Ihr Unternehmen zu unterstützen.
Mit unserer umfassenden Expertise können wir sicherstellen, dass Ihr Betrieb von effizienteren Prozessen, besserer Datenverwaltung und einer optimierten Ressourcennutzung profitiert.